Wenn der Trauerfall eintritt

Plötzlich konfrontiert

mit einem Trauerfall, fühlt man sich oft zunächst überfordert mit der Situation und weiß nicht recht, was man tun soll.
Ist die Person Zuhause verstorben, dann benachrichtigen Sie bitte umgehend den Haus- oder Notarzt. Dieser kann nach Feststellung des Todes einen Totenschein ausstellen. In Einrichtungen wie dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt für Sie.
Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und setzen sich dann mit uns in Verbindung. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und kümmern uns um die notwendigen Schritte.

Was wird benötigt?

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunde (bei Eheleuten)
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten)
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Personalausweis und Krankenversicherungskarte
  • Renten- und Pensionsunterlagen (Rentenversicherungsnummer), bei Verheirateten von beiden
  • Unterlagen zu Lebensversicherung, private Sterbegeldversicherung und ggf. Unfallversicherung
  • Graburkunde (falls vorhanden)

Wir begleiten Sie im Trauerfall

vom ersten gemeinsamen Gespräch, in dem wir respektvoll und einfühlend Ihre Wünsche aufnehmen und Sie zu allen Fragen beraten, bis zur individuell gestalteten Trauerfeier.
Wir übernehmen sämtliche Behördengänge und Formalitäten und unterstützen Sie bei allen Belangen die mit dem Trauerfall in Zusammenhang stehen.

Auch nach der Beisetzung sind wir für Sie da!
Bei weiteren Fragen und Wünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören

  • Abholung und Überführung des Verstorbenen
  • Hygienische Versorgung in unseren Räumlichkeiten
  • Das Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Eine Verabschiedung am offenen Sarg
  • Ein ausgewähltes Angebot an Särgen und Deckengarnituren sowie Urnen in unserem Ausstellungsraum
  • Die Gestaltung und Veröffentlichung der Trauerdrucksachen
  • Beratung, Organisation und Abstimmung der Arbeiten anderer Beteiligter wie z.B. Floristen und Steinmetzen
  • Terminabsprachen mit Geistlichen oder die Vermittlung eines freien Trauerredners
  • Eine persönlich abgestimmte Dekoration und musikalische Umrahmung der Trauerfeier